Wir sind umgezogen: Sie finden uns ab sofort in unseren neuen Geschäftsräumen: Büro: Im Greut 2 | Lager: Im Greut 5 | 74635 Kupferzell.

Prüfservice DGUV V3

DGUV Vorschrift 3

Beraten, prüfen, messen, protokollieren

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Prüfen ist Pflicht

Verwenden Sie in Ihrem Betrieb elektrische Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN VDE 0701-0702, 0100-600 und 0105-100 durchzuführen. Auch gewerbliche Photovoltaikanlagen gehören dazu.

Setzen Sie diese Vorgaben nicht fristgerecht um, müssen Sie im Ernstfall nachweisen, dass es auch unter deren Anwendung zu einem Unfall gekommen wäre. Gelingt Ihnen das nicht, erwarten Sie Rechtsfolgen aufgrund des vorliegenden Organisationsverschuldens. Ebenso droht der Verlust Ihres wichtigen Versicherungsschutzes.

Wir führen Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durch und dokumentieren Ihnen die Ergebnisse

Wir decken Ihre Plfichtprüfung nach DGUV V3 als Fachbetrieb ab und beraten Sie umfassend. Darüber hinaus prüfen und messen wir alle notwendigen Geräte, Maschinen und Anlagen auf elektrische Sicherheit. Im Anschluss stellen wir Ihnen ein detailliertes Prüfprotokoll zur Verfügung.

MTYPE: image/jpeg,image/pjpeg,image/jpg, ID: 5 Kabelbrand Prüfservice

Nicht geprüft? Fahrlässig.

Die Unfallverhütung als Schutzmaßnahme ist nicht freiwillig, sondern hat eine gesetzliche Grundlage. Im Fall von elektrischen Geräten und Anlagen ist das die DGUV Vorschrift 3.

Sichern Sie sich also gleich ab!

Beispiele für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die Prüfkategorien unterteilen sich in ortsfeste elektrische Betriebsmittel und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Nachfolgend geben wir Ihnen ein paar Beispiele

Ortsfest

  • Herd
  • Klimaanlage
  • Durchlauferhitzer
  • Wasserboiler
  • Server
  • Spülmaschine

Ortsveränderlich

  • Bohrmaschine
  • Monitor
  • Computer
  • Kaffeemaschine
  • Wasserkocher
  • Mehrfachstecker
  • Stromkabel
  • Drucker

Geprüfte Sicherheit für den Fall der Fälle

Was passiert, wenn ein Gerät oder eine Anlage Mängel aufweist?

Wir nehmen unsere Verantwortung als Prüfer nach DGUV sehr ernst. Falls wir bei der Prüfung Mängel feststellen, die behoben werden müssen, informieren wir Sie selbstverständlich und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot zur Mängelbeseitigung

Mehr Sicherheit im Alltag

Hoffentlich kommt niemand zu Schaden. Aber was wenn doch? Wenn ein elektrisches Gerät einen Schaden verursacht, stellt sich in der Regel unweigerlich die Haftungsfrage. Grundlage dafür ist die „Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die die Unfallverhütung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelt.

Wie oft muss geprüft werden?

Das Prüfintervall richtet sich nach dem Gerät, der Anlage oder der Maschine und beträgt kürzestens 1 Monat und längstens 6 Jahre. Aber keine Sorge, unsere Prüfplakette zeigt Ihnen immer an, wann die nächste Prüfung fällig ist. Sie wollen es ganz genau wissen? Unten stehende Tabellen geben Ihnen das genaue Intervall an.

Sie wollen es also genau wissen?

Gerne. Nachstehend die umfassende Information zu Prüfern, Betriebsmitteln, Prüfarten und -Fristen.

Tabelle 1A: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gruppe 700 (Photovoltaikanlagen))

1 Jahr

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter

auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer

– in stationären Anlagen

6 Monate

– in nichtstationären Anlagen

arbeitstäglich

Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte

Art der Prüfung

Prüfer

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen

Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ (BGI 608)

Tabelle 1C: Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel

Prüfobjekt

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt)

vor jeder Benutzung

auf augenfällige Mängel

Benutzer

12 Monate
6 Monate für isolierende Handschuhe

auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte

Elektrofachkraft

Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen

vor jeder Benutzung

auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel

Benutzer

Spannungsprüfer, PhasenVergleicher

vor jeder Benutzung

auf einwandfreie Funktion

Benutzer

Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV

6 Jahre

auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte

Elektrofachkraft

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