Wir sind umgezogen: Sie finden uns ab sofort in unseren neuen Geschäftsräumen: Büro: Im Greut 2 | Lager: Im Greut 5 | 74635 Kupferzell.
Beraten, prüfen, messen, protokollieren
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb elektrische Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN VDE 0701-0702, 0100-600 und 0105-100 durchzuführen. Auch gewerbliche Photovoltaikanlagen gehören dazu.
Setzen Sie diese Vorgaben nicht fristgerecht um, müssen Sie im Ernstfall nachweisen, dass es auch unter deren Anwendung zu einem Unfall gekommen wäre. Gelingt Ihnen das nicht, erwarten Sie Rechtsfolgen aufgrund des vorliegenden Organisationsverschuldens. Ebenso droht der Verlust Ihres wichtigen Versicherungsschutzes.
Wir führen Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durch und dokumentieren Ihnen die Ergebnisse
Wir decken Ihre Plfichtprüfung nach DGUV V3 als Fachbetrieb ab und beraten Sie umfassend. Darüber hinaus prüfen und messen wir alle notwendigen Geräte, Maschinen und Anlagen auf elektrische Sicherheit. Im Anschluss stellen wir Ihnen ein detailliertes Prüfprotokoll zur Verfügung.
Die Unfallverhütung als Schutzmaßnahme ist nicht freiwillig, sondern hat eine gesetzliche Grundlage. Im Fall von elektrischen Geräten und Anlagen ist das die DGUV Vorschrift 3.
Sichern Sie sich also gleich ab!
Die Prüfkategorien unterteilen sich in ortsfeste elektrische Betriebsmittel und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Nachfolgend geben wir Ihnen ein paar Beispiele
Wir nehmen unsere Verantwortung als Prüfer nach DGUV sehr ernst. Falls wir bei der Prüfung Mängel feststellen, die behoben werden müssen, informieren wir Sie selbstverständlich und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot zur Mängelbeseitigung
Hoffentlich kommt niemand zu Schaden. Aber was wenn doch? Wenn ein elektrisches Gerät einen Schaden verursacht, stellt sich in der Regel unweigerlich die Haftungsfrage. Grundlage dafür ist die „Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die die Unfallverhütung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelt.
Das Prüfintervall richtet sich nach dem Gerät, der Anlage oder der Maschine und beträgt kürzestens 1 Monat und längstens 6 Jahre. Aber keine Sorge, unsere Prüfplakette zeigt Ihnen immer an, wann die nächste Prüfung fällig ist. Sie wollen es ganz genau wissen? Unten stehende Tabellen geben Ihnen das genaue Intervall an.
Gerne. Nachstehend die umfassende Information zu Prüfern, Betriebsmitteln, Prüfarten und -Fristen.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gruppe 700 (Photovoltaikanlagen)) | 1 Jahr | ||
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer | |
– in stationären Anlagen | 6 Monate | ||
– in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich |
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ (BGI 608)
Prüfobjekt | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) | vor jeder Benutzung | auf augenfällige Mängel | Benutzer |
12 Monate | auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte | Elektrofachkraft | |
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen | vor jeder Benutzung | auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel | Benutzer |
Spannungsprüfer, PhasenVergleicher | vor jeder Benutzung | auf einwandfreie Funktion | Benutzer |
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV | 6 Jahre | auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte | Elektrofachkraft |
Wir haben eine Hotline und ein E-Mail-Postfach, über die Sie uns Ihr Anliegen mitteilen können.
kostenlose Hotline
0800 707 3333
info@e3-experten.com
Unsere kostenlose Hotline für Sie
0800 707 3333
So erreichen Sie uns per E-Mail
info@e3-experten.com